Die freiwillige Verzichtserklärung ist noch bis zum 30. Juni 2025 gültig. Sie wird anschliessend erneuert.
Bei der Herstellung und der Pflege von Schweizer Käse sind – wie in der EU – gewisse Zusatzstoffe erlaubt. Um sich jedoch deutlich von Importprodukten abzugrenzen, hat die Schweizer Käsebranche 2002 beschlossen, sich freiwillig an noch strengere Vorgaben zu halten und auf künstlich hergestellte Farbstoffe und verschiedene antibiotisch wirkende Konservierungsmittel zu verzichten. Dies wird in der „freiwilligen Verzichtserklärung“ festgehalten. Dieser Branchenkodex wird seither alle drei Jahre von einer grossen Mehrheit der Schweizer Käserinnen und Käser unterzeichnet. Vom Branchenkodex ausgenommen sind einzig Frischkäse, saisonale Spezialitäten, Schmelzkäse sowie die Schmelzkäsezubereitung.
Konkret verpflichtet sich die Branche mit der „freiwilligen Verzichtserklärung“ bei der Herstellung und Pflege von Extrahart-, Hart-, Halbhart- und Weichkäse auf folgende Zusatzstoffe zu verzichten:
Eine Vielzahl Schweizer Käsereien haben diese Verzichtserklärung bereits unterschrieben.
Käser:innen, die ihre Käserei auch Listen möchten, füllen bitte die Verzichtserklärung aus und senden das Original an SCM zu.