Vision, Mission, Aktivtäten und das Aktionariat der Switzerland Cheese AG.
Switzerland Cheese Marketing AG (SCM) ist eine Non-Profit-Organisation, die sich als neutrale und übergreifende Stelle für die Schweizer Käsebranche engagiert. SCM bündelt die Kräfte aller Branchenakteure und fördert den Absatz von Schweizer Käse im In- und Ausland. Der Hauptsitz von SCM befindet sich in Bern. Niederlassungen finden sich in den wichtigsten Exportmärkten für Schweizer Käse: Deutschland, Italien, Frankreich, Benelux, Spanien, Nordics (Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark) und USA.
Switzerland Cheese Marketing AG (SCM) etabliert bei ihren Zielgruppen Schweizer Käse als den beliebtesten Premiumkäse der Welt.
Switzerland Cheese Marketing AG (SCM) schafft mit gezielten Massnahmen ein eigenständiges Image für Käse aus der Schweiz. Dazu setzt SCM sämtliche Instrumente des Marketingmix ein – von klassischer Werbung über POS-Aktivitäten bis hin zu Public Relations, Content Marketing und digitaler Kommunikation.
Marketing- und Kommunikationsaktivitäten sind primär auf Endkonsument:innen ausgerichtet. Dazu hebt SCM die Kernwerte von Schweizer Käse hervor:
Neben den generischen Massnahmen für Schweizer Käse unterstützt SCM auch die sortenspezifische Kommunikation im Export.
Zudem berät SCM ihre Aktionäre im Marketing sowie zu juristischen und fachlichen Fragen und übernimmt Koordinationsaufgaben für die Käsebranche.
Weiter kontrolliert SCM Lizenzverträge und führt Inspektionen durch.
Im Aktionariat von Switerland Cheese Marketing AG (SCM) ist die gesamte Wertschöpfungskette der Schweizer Käsebranche vertreten. Aktionär:innen und Mitglieder sind die Schweizer Milchproduzenten (SMP), die Käseproduzenten (Fromarte), die Käse-Sortenorganisationen sowie die Käsehandelsfirmen.
Die Sortenorganisationen |
||||
---|---|---|---|---|
Handelsfirmen & Exporteure |
||||
---|---|---|---|---|
Die Übertragung von Aktien an Neuaktionär:innen bedarf der Bewilligung durch die Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 der Statuten der Switzerland Cheese Marketing AG vom 12. März 2004). Das Gesuch um Eintragung ins Aktienbuch ist in schriftlicher Form an den Präsidenten des Verwaltungsrats zu richten. Über die Aufnahme von Neuaktionären entscheidet der Verwaltungsrat. Die Gesuchstellung steht grundsätzlich allen Handelsfirmen, Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weiteren Organisationen und Einzelpersonen offen.